Dividenden, Verteidigungsabgabe und Non-Dom: was 2026 anders ist

Vier Änderungen an einem Tag — und bei der wichtigsten entscheidet nicht der Satz, sondern aus welchem Jahr der Gewinn stammt.

Diese Seite nachgesehen am: 21.09.2026

01Was sich zum 1. Januar 2026 geändert hat

Bis 2025Ab 2026
Körperschaftsteuer12,5 %15 %
Verteidigungsabgabe auf Dividenden17 %5 %
Fiktive Gewinnausschüttungjaabgeschafft
Einkommensteuerfreibetrag19.500 €22.000 €

Beschlossen hat das Repräsentantenhaus am 22. Dezember 2025; veröffentlicht wurde die Reform im Amtsblatt der Republik am 31. Dezember 2025. Die Erhöhung der Körperschaftsteuer folgt dem internationalen Mindeststeuersatz.

Unterm Strich verschiebt sich die Last: die Gesellschaft zahlt mehr, die Ausschüttung an den Gesellschafter deutlich weniger.

02Die Verteidigungsabgabe hängt am Gewinnjahr, nicht am Auszahlungsjahr

Das ist der Punkt, an dem man sich vertut. Der niedrigere Satz gilt für Gewinne, die ab 2026 erwirtschaftet wurden — nicht für Ausschüttungen, die ab 2026 fließen.

Eine Ausschüttung im Jahr 2026 aus einem Gewinn des Jahres 2024 trägt weiterhin 17 %. Wer den neuen Satz ansetzt, weil das Datum der Überweisung im neuen Jahr liegt, rechnet falsch.

In der Praxis heißt das: Sie müssen für jede Ausschüttung sagen können, aus welchem Gewinnjahr sie stammt. Das ist eine Frage an die Gewinnrücklagen, nicht an den Kontoauszug.

03Die fiktive Gewinnausschüttung ist weg

Bisher konnte ein Teil des Gewinns als ausgeschüttet gelten, auch wenn nichts geflossen war — und darauf fiel die Verteidigungsabgabe an. Diese Regel ist mit der Reform gestrichen.

Für einen Gesellschafter, der Gewinne in der Gesellschaft stehen lässt, ist das die zweite grosse Entlastung dieser Reform — und sie fällt weniger auf als die erste, weil sie nichts kostet, sondern etwas aufhört.

04Non-Dom: die Abgabe fällt ganz weg

Wer für die Verteidigungsabgabe nicht in Zypern domiziliert ist, zahlt sie auf Dividenden nicht — weder den alten noch den neuen Satz. Domiziliert ist, wer ein Herkunftsdomizil in Zypern hat, oder wer in mindestens siebzehn der letzten zwanzig Steuerjahre in Zypern steuerlich ansässig war.

Das ist ein Fenster, das sich von allein schliesst. Wer zuzieht, hat es rund siebzehn Jahre — und muss selbst wissen, wann es zugeht.

Danach gibt es einen Ausweg: nach einem alternativen Verfahren lässt sich die Befreiung um zwei weitere Fünfjahreszeiträume verlängern, für 250.000 € je Zeitraum.

Die Befreiung betrifft die Verteidigungsabgabe, nicht GESY. Auf Dividenden fällt weiterhin der GESY-Beitrag an — welcher, steht im Ratgeber zu den Beiträgen.

05Wie gut das belegt ist

  • Die Körperschaftsteuer, die Abschaffung der fiktiven Ausschüttung und die Sätze der Verteidigungsabgabe: amtlich belegt, mit Datum des Amtsblatts.
  • Die Non-Dom-Regel und das alternative Verfahren: amtlich belegt, Steuerabteilung des Finanzministeriums.
  • Der Einkommensteuerfreibetrag und die Bänder darüber: nur durch Beraterquellen. Der amtliche Erläuterungsleitfaden zur Reform liegt bisher nur auf Griechisch vor.

Jede Zahl auf dieser Seite steht unten mit ihrer Quelle und dem Tag, an dem wir sie dort gesehen haben. Diese Seite ist eine Orientierung, keine Steuerberatung — bei einer Ausschüttung geht es um Beträge, bei denen sich ein Berater rechnet.

Die Zahlen auf dieser Seite

Jede Zahl mit ihrer Quelle und dem Tag, an dem wir sie dort nachgesehen haben. Was wir nicht belegen können, steht als Lücke da und nicht als Zahl.

WofürWertQuelleNachgesehen am
Körperschaftsteuer bis 31.12.202512,5 %Steuerreform 2026 — beschlossen 22.12.2025, Amtsblatt der Republik 31.12.202521.09.2026
Körperschaftsteuer ab 01.01.202615 %Steuerreform 2026 — beschlossen 22.12.2025, Amtsblatt der Republik 31.12.202521.09.2026
Verteidigungsabgabe auf Dividenden aus Gewinnen bis 31.12.202517 %Finanzministerium, Steuerabteilung — Außerordentliche Verteidigungsabgabe21.09.2026
Verteidigungsabgabe auf Dividenden aus Gewinnen ab 01.01.20265 %Finanzministerium, Steuerabteilung — Außerordentliche Verteidigungsabgabe21.09.2026
Einkommensteuerfreibetrag bis 31.12.202519.500 €Nicht amtlich belegt — der amtliche Erläuterungsleitfaden zur Reform liegt nur auf Griechisch vor; Quelle sind Beraterveröffentlichungen21.09.2026
Einkommensteuerfreibetrag ab 01.01.202622.000 €Nicht amtlich belegt — der amtliche Erläuterungsleitfaden zur Reform liegt nur auf Griechisch vor; Quelle sind Beraterveröffentlichungen21.09.2026
Preis je fünf Jahre Verlängerung der Non-Dom-Befreiung250.000 €Finanzministerium, Steuerabteilung — Außerordentliche Verteidigungsabgabe21.09.2026

Dazu gehört auch

Woraus diese Seite stammt

  • Die Steuerreform 2026 — beschlossen am 22.12.2025, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik am 31.12.2025, wirksam ab 01.01.2026.
  • Die Seiten der Steuerabteilung des Finanzministeriums zur Außerordentlichen Verteidigungsabgabe und zu Steuerwohnsitz und Domizil.

Dieser Text ist eine Orientierung, keine Steuerberatung. Was für Ihre Gesellschaft gilt, entscheidet Ihr Berater.